d
FB TW IG

Parodontologie

Erkrankung des Zahnhalteapparats

Die Parodontitis ist eine der weltweit am häufigsten auftretenden chronischen Erkrankungen und führt unbehandelt dazu, dass Zähne locker werden und schließlich verloren gehen können.

Hauptursache

Die Hauptursache für die Parodontitis -die entzündliche Erkrankungsform- ist ein weicher, u.a. aus Mikroorganismen bestehender Belag, welchen man als Plaque bezeichnet. Die Plaque ist sowohl verantwortlich für die Zerstörung der Zahnhartsubstanz (Karies) als auch für den Verlust von Zähnen durch Lockerung. Erste Anzeichen für eine Parodontitis sind Zahnfleischbluten beim Zähneputzen, Schwellungen und Schmerzen. Bleibt dies unbehandelt, kommt es in der Folge zum Knochenabbau im Wurzelbereich, was schließlich den Verlust eines oder mehrerer Zähne bedeutet.

Parodontal-Behandlung

Das Ziel einer Parodontal-Behandlung ist, durch geeignete zahnärztliche Maßnahmen bei gleichzeitiger Mitarbeit des Patienten die voranschreitende Zerstörung des Zahnhalteapparates zu stoppen oder zumindest hinauszuzögern.

 

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates haben seit 1. Juli 2021 Anspruch auf ein verbessertes zahnärztliches Behandlungsangebot bei einer Parodontitis. Vor der Therapieplanung wird das Stadium und Grad der Erkrankung festgestellt und zudem Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abgeklärt. Nach Genehmigung des PAR-Plans werden im anschließenden Aufklärungs- und Therapiegespräch auf Basis der Befunde die weiteren möglichen Schritte besprochen. Die Behandlung erfolgt dann in Form einer antiinfektiösen Therapie. Falls erforderlich, findet zudem ein chirurgischer Eingriff statt. Unterstützt werden kann dies in schweren Fällen mit einer Antibiotikatherapie. Ein neuer Baustein der erweiterten Parodontitistherapie ist das strukturiertes Nachsorgeprogramm: Patientinnen und Patienten erfahren nach der Behandlung der Parodontitis über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren eine intensive Betreuung. Die Nachsorge umfasst Kontrolluntersuchungen, Zahnreinigungen, ggf. nochmalige Behandlung einzelner Zähne und Beratungen zur Mundhygiene in Abständen, die dem persönlichen Bedarf der Patienten und der Schwere ihrer Erkrankung entsprechen.